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Digitalisierung und Gesundheit
Wir alle begegnen der Digitalisierung im Gesundheitswesen überall, denken wir nur an Geräte für CT, MRT, Ultraschall, etc., an Operationsroboter, an Überwachungssysteme in Intensivstationen oder den PC beim Arzt. 

Zum 1. Januar 2021 kommt jetzt etwas Neues für uns persönlich. Das geht weit über die heute von Ihnen genutzte Gesundheitskarte Ihrer Krankenversicherung mit Ihren Daten und denen Ihrer Krankenversicherung hinaus. Die gesetzlichen Krankenkassen sind dann verpflichtet, ihren Mitgliedern eine elektronische Patientenakte (ePatientenakte) anzubieten. Ob Sie diese nutzen wollen oder nicht ist Ihnen freigestellt. Die Nutzung hat jedoch viele Vorteile. Die privaten Krankenversicherungen werden sicher zügig folgen. 

Haben Sie dazu von Ihrer Krankenkasse schon Informationen zu diesem Angebot erhalten?
Fragen Sie doch einfach mal nach.

Unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/elektronische-patientenakte.html finden Sie Basisinformation zur ePatientenakte.

Grundlagen und was steht in der elektronischen Patientenakte.
Drei Elemente spielen eine Rolle

- eGesundheitskarte
- ePatientenakte
- App für Smartphone und Tablet zum Zugriff auf die ePatientenakte

Mit der eGesundheitskarte und Ihrer PIN kann der Arzt Zugang zu Ihrer ePatientenakte erhalten. Er kann Information lesen und welche eintragen. Mit der App Ihrer Krankenkasse können Sie auf alle Daten Ihrer ePatientenakte zugreifen.

In der elektronischen Patientenakte sind die Basisdaten zu Ihrer Person, Name, Anschrift, Geburtsdatum und Angaben zur Krankenversicherung enthalten.
Mit Ihrer Zustimmung können vorhanden sein:
- Befunde
- Diagnosen
- Laborberichte
- Operationsbefunde
- Medikationsplan
- Impfpass
- Therapiemaßnahmen
- Behandlungsmaßnahmen
- Allergieinformation
- Röntgenbilder
- etc.

Auf Ihrer eGesundheitskarte können neben allgemeinen administrativen Informationen auch Notfallinformationen gespeichert werden. Mit diesen Informationen kann im Notfall schnell und zielgerichtet gehandelt werden. 

Wie kann ich darauf zugreifen und welche Möglichkeiten habe ich selbst?

Mit der App Ihrer Krankenkasse können Sie auf alle Daten Ihrer ePatientenakte zugreifen. Je nach Krankenkasse können dies unterschiedliche Apps sein.

Wir nehmen als Beispiel die App Vivy (wird von 4 privaten Krankenversicherungen, z.B. SDK und 32 gesetzlichen Krankenversicherungen, z.B. DAK angeboten).

Nach dem Runterladen der App auf das Smartphone oder Tablet wird die Identität des Nutzers überprüft. Dies erfolgt durch Abschicken von Fotos Ihres Ausweises und eines Selfies von Ihnen an die Registrierungsstelle. Dort werden die Daten geprüft und Sie erhalten zeitnah das Ergebnis – in der Regel eine positive Rückmeldung.

Sie können heute schon Daten zu Ihrem Impfpass, Notfallpass, Vorsorgeuntersuchungen, Medikamente und Dokumente eingeben und Kontakt zu Ihrer Versicherung aufnehmen.

Sie werden auf wichtige Termine aufmerksam gemacht, Sie können die  eingegebenen Daten jederzeit editieren und auch Dokumente löschen.

Falls Ihr Arzt sein Praxissystem schon auf dem neuesten Stand hat, kann er Ihnen z.B. einen Arztbericht in Ihren Dokumentenbereich übertragen. Dazu müssen Sie Ihren Arzt aber explizit per E-Mail oder durch Übertragung eines Links freischalten.

Wie kann ein Arzt darauf zugreifen und Einträge vornehmen?

Es wird zwei Möglichkeiten geben wie Ihr Arzt auf Ihre ePatientenakte zugreifen kann:
- Sie stecken Ihre eGesundheitskarte beim Arzt in ein Lesegerät und geben Ihren persönlichen Pin ein.
- Sie schalten Ihren Arzt explizit per E-Mail oder durch Übertragung eines Links frei.

Dann kann Ihr Arzt Daten aus Ihrer ePatientenakte lesen und Daten einstellen.

Wo wird die ePatientenakte gespeichert und wie sicher ist sie?

Zunächst zum Hintergrund. Ein wichtiger Akteur ist die gematik.
Die Gesellschafter der gematik sind
- Bundesministerium für Gesundheit mit 51 % der Anteile
- die zentralen Ärzteorganisationen
- die zentrale Apothekenorganisation
- die zentrale Krankenhausorganisation
- der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen
- der Verband der Privaten Krankenversicherung

Die gematik definierte die Telematikinfrastruktur für die ePatientenakte und ist die Prüfstelle für von Anbietern hierzu entwickelten Komponenten und Produkten.

Ihre Krankenversicherung arbeitet mit einem zertifizierten IT Anbieter zusammen der nur von der gematik freigegebene Software zum Betrieb und zur Speicherung der ePatientenakte nutzen darf. Die Speicherung muss auf deutschen Servern erfolgen und die Verschlüsselung muss von der gematik geprüft und freigegeben sein.

Durch die Rolle und Aufgabe der gematik ist dafür gesorgt, dass eine vertrauenswürdige IT Infrastruktur und vertrauenswürdige Programme und Verfahren realisiert werden.


Ab Januar 2021 wird die elektronische Patientenakte wirklich Realität. Spätestens im Juli 2021 soll das bundesweit einheitliche Digitalrezept starten, ab 2022 soll es das klassische Papierrezept flächendeckend ablösen

Ganz wichtig ist, Sie haben volle Kontrolle und volle Verantwortung über die Inhalte Ihrer ePatientenakte und die nicht administrativen Inhalte Ihrer eGesundheitskarte. Sie entscheiden selbst, was in die ePatientenakte reinkommt und was nicht.